Bewilligungspflicht (Ein- und Ausfuhrbeschränkungen)

Bei der Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren sind aufgrund von Bestimmungen zu nicht zollrechtlichen Erlassen verschiedene Auflagen zu beachten. Diese Reglungen können die Einfuhr und/oder die Ausfuhr beschränken. Dazu gehören u. a. Zeugnis- und Bewilligungspflichten sowie Verbote.

Einzelheiten erfahren Sie auf den Seiten der jeweiligen Rechtsbereiche und bei den zuständigen Bewilligungsstellen (--> weitere Informationen).

Schutz der öffentlichen Sicherheit

Waffen und Munition  Zivil und militärisch verwendbare Güter (dual use)

Abbildung der Bewilligungspflicht im elektronischen Zolltarif Tares

Im elektronischen Zolltarif Tares sind die Auflagen nach Möglichkeit aufgeführt.

Sofern im Tares nach der Abfrage der Tarifnummer auf der Seite "Anzeige Details", "Bewilligungspflicht" ein entsprechender Hinweis steht, dürfen die Waren der betreffenden Tarifnummer und eines allfälligen Schlüssels nur mit einer Bewilligung der genannten Bewilligungsstelle ein- oder ausgeführt werden oder die bewilligungsfreie Ein- oder Ausfuhr muss nachgewiesen werden können.

Die Abbildung der Bewilligungspflicht im elektronischen Zolltarif Tares ist nicht vollständig. Massgebend sind die entsprechenden Rechtserlasse. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bei der zuständigen Bewilligungsstelle.

Weitere Informationen (PDF, 28 kB, 01.03.2024)

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verbote-beschraenkungen-und-auflagen/wirtschaftliche-und-landwirtschaftliche-massnahmen/bewilligungspflicht_ein-und-ausfuhrbeschraenkungen.html