Bei der Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren sind aufgrund von Bestimmungen zu nicht zollrechtlichen Erlassen verschiedene Auflagen zu beachten. Diese Reglungen können die Einfuhr und/oder die Ausfuhr beschränken. Dazu gehören u. a. Zeugnis- und Bewilligungspflichten sowie Verbote.
Einzelheiten erfahren Sie auf den Seiten der jeweiligen Rechtsbereiche und bei den zuständigen Bewilligungsstellen (--> weitere Informationen).
Schutz der öffentlichen Sicherheit
Waffen und Munition | Zivil und militärisch verwendbare Güter (dual use) |
Schutz der gewerblichen Rechte
Edelmetalle | Geistiges Eigentum/Fälschung und Piraterie |
Kulturgütertransfer |
Schutz der Umwelt
Gefährliche Chemikalien und Pestizide |
Abfälle |
Luftreinhaltung und ozonschichtabbauende Stoffe |
Schutz der Gesundheit
Heilmitteil und Doping | Betäubungsmittel und Vorläuferstoffe |
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände |
Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
Tiere und Tierprodukte | Artenschutz (CITES), Tiere und Pflanzen |
Jagd (wildlebende Tiere) und Fischerei |
Wirtschaftliche und landwirtschaftliche Massnahmen
Abbildung der Bewilligungspflicht im elektronischen Zolltarif Tares
Im elektronischen Zolltarif Tares sind die Auflagen nach Möglichkeit aufgeführt.
Sofern im Tares nach der Abfrage der Tarifnummer auf der Seite "Anzeige Details", "Bewilligungspflicht" ein entsprechender Hinweis steht, dürfen die Waren der betreffenden Tarifnummer und eines allfälligen Schlüssels nur mit einer Bewilligung der genannten Bewilligungsstelle ein- oder ausgeführt werden oder die bewilligungsfreie Ein- oder Ausfuhr muss nachgewiesen werden können.
Die Abbildung der Bewilligungspflicht im elektronischen Zolltarif Tares ist nicht vollständig. Massgebend sind die entsprechenden Rechtserlasse. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bei der zuständigen Bewilligungsstelle.