Kontingentbewirtschaftung
Zollkontingente sind Verpflichtungen im Agrarbereich, einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses unter bestimmten Voraussetzungen den Marktzugang zu einem tieferen Zollansatz zu gewähren. Dabei wird zwischen
- den individuellen Zuteilungen des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW und
- den Sammelkontingenten (präferenzielle Zollkontingente, Globalkontingente) des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
unterschieden.
Die Zollkontingente werden mit „e-quota“, einem elektronischen System für die Kontingentbewirtschaftung, verwaltet. Aus diesem Grund unterliegen kontingentierte Handelswaren der obligatorischen Zollveranlagung mit „e-dec Import“ oder „e-dec web“.
Die Zollanmeldungen werden direkt bei Übermittlung der Einfuhrzollanmeldung überprüft und entsprechend verarbeitet. Das IT-System „e-dec Import“ weist nicht-konforme Zollanmeldungen zurück.