Zum Schutz der Schweizer Bevölkerung unterliegt der Heilmittelverkehr strengen Vorschriften und Überwachungsmassnahmen.
Der Bund unterstützt und ergreift zudem Massnahmen gegen den Missbrauch von Mitteln und Methoden zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Sport (Doping). Als Dopingmittel gelten Produkte, welche im Anhang I der Sportförderungsverordnung aufgeführte Wirkstoffe enthalten und/oder welche für die Verwendung bei den dort aufgeführten verbotenen Methoden bestimmt sind.
Was Sie bei der Einfuhr in die Schweiz beachten müssen, erfahren Sie auf der Internetseite des schweizerischen Heilmittelinstituts, Swissmedic unter "Arzneimittel aus dem Internet" und auf der Internetseite von Antidoping Schweiz.
Mitwirkung der Zollbehörden
Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, der Ausfuhr und der Durchfuhr von Heilmitteln und Dopingmitteln mit. Insbesondere wird überprüft, ob es sich um zugelassene oder konforme Heilmittel handelt.
Bei einer verdächtigen Warensendung informiert die Zollstelle Swissmedic oder Antidoping Schweiz und hält die fragliche Sendung zurück. Die weiteren Entscheidungen treffen nicht die Zollstellen, sondern ausschliesslich die Swissmedic oder die Stiftung Antidoping Schweiz.