Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen und Widerhandlungen zu verhindern, unterliegen Betäubungsmittel strengen Vorschriften (u.a. Bewilligungspflicht) und Überwachungsmassnahmen. Gleiches gilt für wichtige Stoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln (sog. Vorläuferstoffe).
Was Sie bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln und Vorläuferstoffen in die Schweiz beachten müssen, erfahren Sie auf der Internetseite des schweizerischen Heilmittelinstituts, Swissmedic.
Mitwirkung der Zollbehörden
Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Betäubungsmitteln und Vorläuferstoffen mit. Insbesondere werden die nötigen Swissmedic-Bewilligungen überprüft und der Schmuggel bekämpft.
Im Falle eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelrecht nehmen die Zollstellen mit den zuständigen Stellen (Swissmedic, Polizei etc.) Kontakt auf, welche über das weitere Vorgehen entscheiden.