Geistiges Eigentum, Handel und Kultur

Fälschung und Piraterie

Hilfeleistung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Wir sind ermächtigt, die Rechteinhaberin, den Rechteinhaber zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren bevorsteht, welche ein geistiges Eigentum in der Schweiz verletzen.

Die Rechteinhaberin, der Rechteinhaber kann bei uns auch einen Antrag auf Hilfeleistung stellen. Sie, er kann beantragen, dass die Freigabe der Waren zu verweigern ist, wenn der Verdacht besteht, dass diese Waren ein geistiges Eigentum in der Schweiz verletzen. Behält das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gestützt auf einen solchen Antrag Waren zurück, hat die Rechteinhaberin, der Rechteinhaber die Möglichkeit, innert zehn Tage beim zuständigen Richter vorsorgliche Massnahmen zu erwirken.

Informationen zur Einreichung eines Antrags:

Merkblatt zur Hilfeleistung des BAZG im Bereich des immateriellen Güterrechts (siehe Dienstleistungen)

Das Hilfsformular für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage von Stop Piracy.

Statistiken

Fälschung und Piraterie - Statistik 2020 (siehe Weitere Informationen)

Weitere Informationen finden Sie zudem auf http://www.ige.ch/

Um Fälschung und Piraterie wirksam und nachhaltig zu bekämpfen, engagiert sich das BAZG für STOP PIRACY, einer Partnerschaft des öffentlichen und des privaten Sektors

(vgl. https://www.stop-piracy.ch/?lang=de-CH ).

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verbote-beschraenkungen-und-auflagen/geistiges-eigentum_handel-und-kultur.html