Reisedokumente und Strassenabgaben

Reisedokumente

Zur Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier (Pass, Identitätskarte). Ausländische Staatsangehörige brauchen in gewissen Fällen zudem ein Visum.

Strassenabgaben

Für den Transport von Gütern in der Schweiz fallen Strassenabgaben an:

  • Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 Tonnen wird die Nationalstrassenabgabe (Vignette) fällig.
  • Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den zurückgelegten Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängig.
    Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.
  • Für Fahrzeuge für den Personentransport, Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für Schausteller und Zirkusse sowie für Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h wird die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) erhoben.

Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen

Schweizerisches Landeszeichen

Sie müssen auf Schweizer Motorfahrzeugen inkl. Anhänger, mit denen Sie ins Ausland fahren, hinten das Schweizer Landeszeichen anbringen. Weitere Informationen dazu und zu Kontrollschildern sowie amtlichen Zeichen, finden Sie im Anhang 4 SR 741 Art. 45.

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