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Strassen- und Wasserfahrzeuge

Fahrzeuge gelten zollrechtlich als Waren und sind bei der Einfuhr oder Ausfuhr in die Schweiz entsprechend anzumelden. Verzollte Fahrzeuge haben Schweizer Kontrollschilder, während unverzollte solche aus dem Ausland tragen. An der Grenze müssen Sie unverzollte Fahrzeuge unaufgefordert dem Zoll anmelden. Informieren Sie sich bei den ausländischen Behörden über deren Bestimmungen.

Am Kontrollschild ist grundsätzlich ersichtlich, ob ein Fahrzeug verzollt oder unverzollt ist:

  • Fahrzeuge mit schweizerischen Kontrollschildern = verzollt Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern = unverzollt
  • Fahrzeuge mit schweizerischen Kontrollschildern = verzollt Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern = unverzollt

Unverzollte Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll unaufgefordert anmelden.

Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie ein Fahrzeug in die Schweiz einführen oder aus der Schweiz ausführen.

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei den ausländischen Zollbehörden.

Häufige Fagen (FAQ Fahrzeuge)

Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz

Informationen über die Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz, einschliesslich der erforderlichen Formalitäten für die definitive und vorübergehende Nutzung.

Fahrzeuge: Ausfuhr aus der Schweiz

Hier erfahren Sie, welche Formalitäten bei der Ausfuhr von Fahrzeugen aus der Schweiz eingehalten werden müssen, sowohl für die definitive Ausfuhr als auch für die vorübergehende Nutzung im Ausland.

Häufige Fragen zur Fahrzeugverzollung in der Schweiz

Diese Seite beantwortet häufige Fragen zum Verfahren der Fahrzeugverzollung in der Schweiz für Umzüge und Besuche. Sie behandelt, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge steuerfrei eingeführt werden können, was bei der Verzollung zu beachten ist und wie vorübergehend eingeführte Fahrzeuge genutzt werden dürfen.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen