Gewisse Waren oder Produkte sind zur Einfuhr, zur Ausfuhr und zur Durchfuhr verboten oder dürfen nur beschränkt bzw. nur mit einer Bewilligung über die Grenze gebracht werden. Dies betrifft zum Beispiel Betäubungsmittel, geschützte Tiere und Pflanzen oder Waffen.
Die Massnahmen dienen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung, der Umwelt und der Wirtschaft. Mehr finden Sie unter den folgenden Links: