Checkliste Ausfuhr mit Passar

Das neue Warenverkehrssystem «Passar» ist seit März 2024 für die Ausfuhr von Handelswaren aus der Schweiz verfügbar. Auf dieser Seite fassen wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie bei der Nutzung von Passar beachten sollen.

Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.

So gehen Sie bei der Ausfuhr vor

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