In gegenseitigem Einverständnis mit dem Bundesamt für Gesundheit wird das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG die Statistik «Konsum alkoholischer Getränke je Kopf der Wohnbevölkerung in der Schweiz» nicht mehr erstellen. Verschiedene Indikatoren, die den Pro-Kopf-Konsum und -Verkauf von Alkohol in der Schweiz widerspiegeln, sind auf der Website von MonAM (Schweizer Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten) verfügbar.
Alkohol ist nicht gleich Alkohol
Historisch bedingt fallen nicht alle Arten von Alkohol unter das Alkoholgesetz. Dieses wurde Ende des 19. Jahrhunderts erlassen, um dem übermässigen Konsum von Schnaps Einhalt zu gebieten. Das Alkoholgesetz betrifft alle Spirituosen, Likörweine, Brände, Aperitifs sowie hochgradiger Alkohol für industrielle Zwecke (Ethanol). Die klassischen Gärprodukte Bier, Wein und Obstweine fallen nicht unter das Alkoholgesetz.
Informationen zu den Spirituosen finden Sie in dieser Rubrik, Wissenswertes über die Besteuerung und den Import von Bier ist unter Biersteuer zu lesen. Für den Wein ist das Bundesamt für Landwirtschaft zuständig, das die entsprechenden Informationen auf seiner Website anbietet.
Geschichte der Alkoholfrage und -politik
Mit der Einführung des Alkoholgesetzes wurde 1887 die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) geschaffen. Die EAV war bis Ende 2017 für die Umsetzung des «Gesetzes über die gebrannten Wasser», wie das Alkoholgesetz genau heisst, zuständig. Anfang 2018 wurde die EAV in das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG integriert.
Ausführliche, sorgfältig recherchierte und reich illustrierte Informationen über die Geschichte der Alkoholfrage, der schweizerischen Alkoholpolitik und der EAV von 1887 bis 2015 liefert das Buch «Rausch und Ordnung».
Kontakt
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Bereich Alkohol
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