Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen

Pakete auf einem Laufband im Verteilzentrum der Post

Sendungen vom und ins Ausland müssen bei uns angemeldet werden. Im Post- und Kurierverkehr übernimmt der Transporteur, z.B. DHL, UPS, oder die Post, diese sogenannte Zollanmeldung. Gestützt auf dieser Anmeldung berechnet die zuständige Zollbehörde den Zoll und die Mehrwertsteuer. Für die Verzollungsarbeiten verlangen die Transportunternehmen eine Entschädigung für ihre Dienstleistung nach Aufwand. Die dem Staat zu entrichtenden Abgaben und die Kosten der Transportunternehmen werden dem Empfänger zusammen in Rechnung gestellt. Weiter im Detail:

Einfuhr in die Schweiz

Abholen der elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) mit Zugangscode

Jede Zollanmeldung erhält einen eindeutigen Zugangscode. Dabei teilt der Spediteur dem Importeur die Nummer der Zollanmeldung (gleiche Nummer wie Veranlagungsverfügung) und den dazu gehörenden Zugangscode mit. Der Importeur kann die eVV über die unten aufgeführte Internetseite abholen, ohne bei uns registriert zu sein. Das Abholen der eVV mit Zugangscode funktioniert nur für Einzelabfragen, Massenabfragen sind nicht möglich.

Ausfuhr aus der Schweiz

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/interneteinkauf--post--und-kuriersendungen.html