Rechtliche Grundlagen

Die Zuständigkeit des Bundes für Zölle und andere Abgaben ist durch Artikel 133 der Schweizerischen Bundesverfassung bestimmt:
"Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes."

Staatsvertragsrecht / Bundesrecht

Bilaterale Abkommen

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen.

Steuern

Abgaben

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/das-bazg/rechtliche-grundlagen.html