Die Zuständigkeit des Bundes für Zölle und andere Abgaben ist durch Artikel 133 der Schweizerischen Bundesverfassung bestimmt:
"Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes."
Staatsvertragsrecht / Bundesrecht
Bilaterale Abkommen
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen.
Steuern
Abgaben