Wenn Sie ins Ausland ziehen und Umzugs- oder Ausstattungsgut (bei einer Heirat) mitnehmen, oder liefern lassen, sind die entsprechenden Vorschriften zu befolgen. Dies gilt auch für das Erbschaftsgut. Als so genanntes Umzugsgut, Ausstattungsgut oder Erbschaftsgut gelten: Einrichtungsgegenstände, persönliche Gegenstände, Autos, Pflanzen und Tiere etc.
Für Studium und Feriendomizil gelten andere Vorschriften. Beachten Sie bitte die Informationen nach Verkehrsrichtung.
Es gelten verschiedene Vorschriften, je nach dem ob Sie etwas:
- in die Schweiz einführen
- aus der Schweiz ausführen
- durch die Schweiz führen