Jagd - geschützte Tiere und Tierprodukte
Die Bewilligungspflicht und die grenztierärztliche Untersuchung bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr richten sich nach der Artenschutzverordnung. Diese Verordnung schützt bestimmte Säugetiere und Vogelarten, d.h.
- lebende und tote Tiere
- Körperteile und Erzeugnisse dieser Tiere.
Die Bewilligungsstelle ist das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel. +41 58 463 30 33
Fischerei
Einfuhr: Sie können mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- lebende Speisefische und Krebse
- Besatzgut (Eier, Brut, Sömmerlinge, Setzlinge)
aus dem Ausland einführen (inkl. Grenzgewässer).
Bewilligungsstelle ist das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel. +41 58 463 30 33
Die Aus- und Durchfuhr unterliegen keinen Massnahmen.