Neben dem gemeinsamen Versandverfahren gibt es noch weitere Transitverfahren, die jedoch nur in spezifischen Fällen zur Anwendung kommen:
- Carnet ATA
Das Carnet ATA wird mehrheitlich für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr verwendet. Es ermöglicht aber auch ein Transitverfahren. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Handelskammer (gemäss ihrem Firmendomizil) zusätzliche Transitabschnitte zum Carnet ATA beantragen. Häufige Anwendungsbeispiele:
- ein Handwerker aus Deutschland reist mit seinem Werkzeug durch die Schweiz, um in Italien Arbeiten auszuführen.
- Autosalon in Genf: Ein Fahrzeughersteller aus Italien transportiert ein Ausstellungsfahrzeug zur Messezollstelle in Genf. Dank dem Carnet ATA mit zusätzlichen Transitabschnitten kann das Fahrzeug von der Grenze zur Messezollstelle transitiert werden.
- das TIR-Transitverfahren. Reine Papierlösung (ist aufwändiger und wird in der Praxis nur noch in Ländern verwendet, die noch keinen gVV Anschluss haben).
Railcontrol. Im Bahnverkehr gilt ein anderes Verfahren, beachten Sie dazu die Informationen in der Richtlinie 16-01. Im Eisenbahn-Güterverkehr wird das Programm RailControl für die Anmeldung der Waren verwendet.