Nutzen Sie für die Bezahlung der PSVA ab sofort Via. Damit vermeiden Sie auch (längere) Wartezeiten beim Grenzübertritt.
Die wichtigsten Informationen über die PSVA für ausländische Fahrzeughalter sind im Merkblatt Form. 15.94 zusammengefasst.
Nutzen Sie für die Bezahlung der PSVA ab sofort Via. Damit vermeiden Sie auch (längere) Wartezeiten beim Grenzübertritt.
Die wichtigsten Informationen über die PSVA für ausländische Fahrzeughalter sind im Merkblatt Form. 15.94 zusammengefasst.
In der Schweiz bezahlen Sie eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Transportmotorwagen und Transportanhänger, sofern das Gesamtgewicht je über 3,5 t beträgt.
Für die nachstehenden Fahrzeugarten wird die Abgabe in Form einer Pauschale (Pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA) erhoben.
Werden mit Fahrzeugen Anhänger gezogen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, wird die Anhängelast des Zugfahrzeuges ebenfalls abgabepflichtig. Dies bedeutet, dass Sie auch für solche Anhänger PSVA bezahlen müssen, die von Motorfahrzeugen gezogen werden, die für sich alleine keiner Schwerverkehrsabgabe unterliegen (z.B. Personenwagen unter 3.5 t). Die Abgabe wird dabei nur auf der Anhängelast erhoben.
Nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegende Fahrzeuge sind hier aufgeführt.
Die Abgabe wird auf dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bzw. der Anhängelast und der Abgabenperiode berechnet. Massgebend sind die Angaben im Fahrzeugausweis.
Grundsätzlich ist die Abgabe über die Anwendung Via zu bezahlen.
Als Zahlungsnachweis gilt auch ein von der Zollstelle abgestempeltes Form. 15.91 (PDF, 212 kB, 01.01.2022) oder Form. 15.92 (PDF, 90 kB, 01.01.2022). Sie bekommen dieses bei einem besetzten Grenzübergang anlässlich der Einreise in die Schweiz. Der Mindestbetrag pro Zahlungsnachweis beträgt CHF 25.00.
Bitte führen Sie den Zahlungsnachweis zu Kontrollzwecken immer im Fahrzeug mit.
Kleinere Grenzübergänge sind vermehrt nicht mehr bzw. nur teilweise durch unsere Mitarbeitenden besetzt. Grundsätzlich besteht dort ein Einreiseverbot für PSVA-pflichtige Fahrzeuge ohne gültigen Zahlungsnachweis. Die Einreise ist aber trotzdem möglich, wenn Sie das im Merkblatt Form. 15.94 (PDF, 208 kB, 31.08.2022) bzw. unseren FAQ beschriebene Vorgehen berücksichtigen.
Ihnen stehen folgende Möglichkeiten offen, um die PSVA zu bezahlen:
*Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage müssen Sie vor der Einfahrt den entsprechenden Tag und danach jeden weiteren Aufenthaltstag in der Schweiz selbstständig entwerten.
Die Tarife entnehmen Sie den Formularen Form. 15.91 (PDF, 212 kB, 01.01.2022) und Form. 15.92 (PDF, 90 kB, 01.01.2022).