Rückerstattung für Rohholztransporte

Für PSVA-pflichtige Fahrzeuge, die Sie zum Transport von Rohholz (namentlich Waldrundholz, Industrie-, Energie- und Restholz) einsetzen, haben Sie Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der PSVA. Die Rückerstattung erfolgt auf Ihren Antrag durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen in der Richtlinien Rückerstattung Rohholz (PDF, 181 kB, 01.05.2024) und die in der Infobox „Dienstleistungen" aufgeführten Dokumente.

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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Verkehrsabgaben
3003 Bern
Tel.
+41 58 463 07 79

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