LSVA - Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
Ziel des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (Englisch: European Electronic Toll Service, EETS) ist es, den EETS-Nutzern mit einem Vertrag bei einem EETS-Anbieter (Englisch: EETS-Provider), einem Bordgerät (Englisch: On-Board-Unit) und einer Rechnung die Bezahlung der Maut für die Nutzung des mautpflichtigen europäischen Strassennetzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu erleichtern.
Ausländische Transporteure, die den EETS in der Schweiz nutzen wollen, müssen einen Vertrag mit einem vom BAZG zugelassenen EETS-Anbieter abschliessen. Die zugelassenen EETS-Anbieter sind die folgenden:
Weitere EETS-Anbieter befinden sich zurzeit noch im Zulassungsverfahren.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Link für EETS Anbieter:
EETS
Neue ID-Cards werden nur noch bis 31.03.2025 ausgestellt.
Die Abgabe wird mit Hilfe einer Identifikationskarte (ID-Card) und von LSVA-Abfertigungsterminals erhoben. Hierzu werden anlässlich der ersten Einfahrt Schweiz/Fürstentum Liechtenstein bei einer Zollstelle die LSVA-relevanten Daten anhand der Fahrzeugpapiere erfasst und es wird eine fahrzeugbezogenen ID-Card erstellt. Neue ID-Cards werden nur noch bis 31.03.2025 ausgestellt.
Die Abfertigungsterminals werden per 31.05.2025 ausser Betrieb genommen.
Bei jeder Einfahrt wird anschliessend am Abfertigungsterminal nach Eingabe der erforderlichen Daten (Km-Stand, Anhängerstatus & Zahlungsmittel) ein Beleg bezogen, welcher bei der Ausfahrt ergänzt mit Km-Stand und Unterschrift bei der Zollstelle abgegeben wird.
LSVA-Abfertigungsterminals befinden sich bei fast allen Grenzstellen. Eine einfache Bedienungsführung am Bildschirm mit einer grossen Sprachenauswahl ermöglicht dem Fahrer oder der Fahrerin schon beim ersten Kontakt, sich ohne Fremdhilfe zurechtzufinden.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Tankkarten
Die Abgabeerhebung ist möglich, wenn das BAZG den Tankkartenanbieter und die entsprechende Tankkarte für die Bezahlung der LSVA zugelassen hat.
Das BAZG hat folgende Tankkartenanbieter zugelassen:
Infos für Tankkarten-Anbieter
LSVA-Konto
Die Abgabe kann über ein beim BAZG vorgängig vom Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin eröffnetes Konto (gegen Hinterlage einer genügenden Sicherheit) belastet werden.
Info LSVA-Konto
Barzahlung
Die Bezahlung mit Bargeld (in Schweizer Franken oder Fremdwährung) als auch über eine Debit- /Kreditkarte bei der Ausfahrt ist nur ausnahmsweise und nur bei besetzten Zollstellen möglich.
Es werden folgende Debit- /Kreditkarten akzeptiert:
- Debitkarten: ec-direct, edc-maestro, Postcard
- Kreditkarten: American Express, Diners-Club, Eurocard, Visa-Card
Das BAZG erhebt für den Zusatzaufwand eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.-.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Ab 01.01.2025 wird der Neueinbau, der Austausch und die Wartung für Emotach Erfassungsgerät eingestellt. Geräte ohne Defekt dürfen längstens bis am 31.12.2025 noch weiterverwendet werden.
Sofern bereits eine ID-Card vorhanden ist, können ausländische Halter oder Halterinnen Ihre Fahrzeuge freiwillig mit einem LSVA-Erfassungsgerät ausrüsten. Nebst korrekter Bedienung des Gerätes ist dazu:
- beim BAZG ein LSVA-Konto zu eröffnen (gegen Hinterlage einer genügenden Sicherheit) sowie
- auf eigene Kosten bei einer autorisierten Werkstatt (Montagestelle) in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein ein Erfassungsgerät einzubauen.
Die Fahrleistungsdaten werden direkt bei jeder Ausfahrt ausgelesen (Funkbakenkommunikation) und die Abgabe monatlich in Rechnung gestellt.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Info Einbau Erfassungsgerät
Der nationale elektronische Mautdienst NETS stellt die Datenerfassung in der Schweiz im Rahmen der LSVA-Erhebung sicher. Der NETS kann nur für die Datenerhebung im LSVA-Gebiet (Schweiz und Fürstentum Lichtenstein) verwendet werden und ist nicht interoperabel mit der Maut-Erhebung in anderen Ländern.
Im Auftrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird die NATRAS AG als Nationaler NETS Anbieter diesen Service kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Service der NATRAS AG steht ab dem 01.06.2025 auch Halterinnen und Halter von ausländisch immatrikulierten Fahrzeugen offen. Als Grundvoraussetzung ist eine Registrierung als Geschäftspartner LSVA auf dem ePortal des BAZG erforderlich. Zudem ist auf dieser Plattform auch die Registrierung der Fahrzeuge notwendig. Im Weiteren ist eine Anmeldung bei der NATRAS AG inkl. Beauftragung erforderlich.
Der NMTS steht Fahrzeugen ohne EETS- oder NETS-Lösung zur Verfügung. Bei dieser manuellen Web-Shop Lösung muss jede einzelne Fahrt zwingend vor der Einfahrt in das LSVA-Gebiet (Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein) angemeldet werden. Dieser Service wird ab 01.04.2025 zur Verfügung stehen.
Bei der Anmeldung müssen folgende Daten erfasst werden.
- Zulassungsland
- Kontrollschild
- EURO Emissionsklasse
- Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination in kg
- Einfahrtsdatum in das LSVA-Gebiet
- Ausfahrtsdatum aus dem LSVA-Gebiet
- Distanz im LSVA Gebiet in Kilometer
Diese Daten müssen bei jeder Anmeldung neu erfasst werden.
Die Anmeldung kann maximal 5 Tage vor Einfahrt in das LSVA-Gebiet erfolgen. Bis zur Einfahrt kann die Anmeldung geändert oder storniert werden. Dies ermöglicht die Anmeldung durch den Disponenten der Flotte im Rahmen der Routenplanung oder aber durch den Fahrer selber im Fahrzeug auf einem Smartphone vor der Einfahrt.
Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Bezahlung der LSVA sichergestellt ist. Mit einer Tankkarte oder Kreditkarte bzw. einer für Internetkäufe fähigen Debitkarte erfolgt diese Sicherstellung online im Web-Shop. Soll die Abgabe mit Bargeld bezahlt werden, muss der Fahrer vor der Einfahrt an der Grenze mit der Anmeldung den Schalter das BAZG aufsuchen und den voraussichtlichen Abgabebetrag bar entrichten. Ohne gültige Anmeldung darf das Fahrzeug nicht in das LSVA-Gebiet einfahren. Barzahlung ist nicht an allen Grenzübergängen möglich.
Mit der Einfahrt in das LSVA-Gebiet wird die Anmeldung teilaktiviert und es kann nur noch das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nach oben und die Distanz in beide Richtungen korrigiert werden.
Bei Barzahlung muss der Fahrer bei der Ausfahrt aus dem LSVA-Gebiet wiederum den Schalter des BAZG aufsuchen, wenn er seine Anmeldung ändern will, um eine daraus entstehende Differenz zum bereits bezahlten Abgabebetrag auszugleichen.
Beim Einsatz eines elektronischen Zahlungsmittels können Gesamtgewicht und Distanz bis maximal 5 Tage nach der Ausfahrt aus dem LSVA-Gebiet korrigiert werden. Anschliessend wird die Anmeldung aktiviert, veranlagt und der geschuldete Abgabebetrag dem eingesetzten Zahlungsmittel belastet.
Es werden folgende Debit- /Kreditkarten akzeptiert:
- Debitkarten: ec-direct, edc-maestro, Postcard
- Kreditkarten: American Express, Diners-Club, Eurocard, Visa-Card
Die bisher akzeptierten Tankkarten müssen für die neue Web-Shop Lösung einen Zulassungsprozess durchlaufen. Das BAZG wird die für den Web-Shop zugelassenen Tankkarten wiederum hier auflisten. Wenn sie sich informieren wollen, ob sie ihre Tankkarte auch weiterhin einsetzen können, kontaktieren Sie bitte ihren Tankkartenanbieter.