Schwerverkehrsabgaben LSVA und PSVA
LSVA III: Neues Erfassungssystem ab 2025
Das bestehende System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe erreicht sein Lebensende und wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA: Allgemeines & Informationen zum heutigen System
Die LSVA ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige Abgabe.
Sie wird für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet, die
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
- dem Gütertransport dienen und
- im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA
Für die nachstehenden Fahrzeugarten wird die Abgabe in Form einer Pauschale erhoben:
- schwere Personenwagen
- schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) und Wohnanhänger (Caravans)
- Fahrzeuge für den Personentransport (Gesellschaftswagen, Car)
- Traktoren und Motorkarren
- Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen
- Andere Motorfahrzeuge für den Sachentransport und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h