Rückerstattung für Auslandfahrten

Gesellschaftswagen

Für jeden Tag, an dem ein PSVA-pflichtiges Schweizer Fahrzeug nachweislich nur im Ausland verkehrt, hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf die Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe. Für Tage, an denen das Fahrzeug im Ausland und in der Schweiz verkehrt, besteht Anspruch auf die halbe Rückerstattung.

Die Rückerstattungsgesuche reichen Sie innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode mit den entsprechenden Fahrtenkontrollen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG ein. Diese kann weitere Beweismittel verlangen. 

Beträge unter CHF 50.- je Gesuch werden nicht zurückerstattet

Wohnwagen und Wohnanhänger

Für jeden Tag, an dem ein Fahrzeug nachweislich nur im Ausland verkehrt, hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf die Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe. Für Tage, an denen das Fahrzeug im Ausland und in der Schweiz verkehrt, besteht Anspruch auf die halbe Rückerstattung.

Rückerstattungsgesuche sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode mit den entsprechenden Fahrtenkontrollen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG einzureichen. Diese kann weitere Beweismittel verlangen.

Beträge unter CHF 50.- je Gesuch werden nicht zurückerstattet.

Hinweis

Aufgrund der Häufung von eingehenden Rückerstattungsgesuchen jeweils anfangs Jahr können die Dossiers nicht sofort behandelt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Kontakt

Öffnungszeiten + Adressen

Zentrale PSVA

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Verkehrsabgaben
3003 Bern
Tel.
+41 58 468 70 70

Zentrale PSVA

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen

Tel.
+41 58 467 15 15

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