LSVA - Im Inland immatrikulierte Fahrzeuge

Inländische Fahrzeuge müssen mit einem Erfassungsgerät ausgerüstet sein. Der Einbau erfolgt durch autorisierte Montagestellen. Das Erfassungsgerät ermittelt auf der Basis des Tachosignals die genaue Fahrleistung. Grenzübertritte werden mit stationären Funkbaken an den Zollstellen registriert. Die Fahrleistung im Ausland wird für die Abgabeberechnung nicht berücksichtigt. Das im Gerät integrierte GPS-Modul dient zur Überwachung der Erfassung der Fahrleistung sowie des Gerätestatus Inland/Ausland.

Mitgeführte Anhänger sind durch den Fahrzeugführer im Erfassungsgerät mit dem Kontrollschild und dem Gesamtgewicht zu deklarieren. Entsprechende Hilfsmittel für ein vereinfachtes Deklarieren stehen den Fahrzeughaltern zur Verfügung. Die vom Gerät aufgezeichneten Daten müssen dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit monatlich mit einer Chipkarte oder mittels Internetübermittlung zugestellt werden. Die monatliche Rechnungsstellung erfolgt 60 Tage nach Ende der Abgabeperiode.

Fahrzeuge mit geringer Fahrleistung und ohne regelmässige Grenzübertritte können auf Antrag hin von der Einbaupflicht des Erfassungsgeräts befreit werden. Die monatliche Fahrleistung wird mit einem Fahrtenbuch deklariert.

Erfassungsgerät im Lastwagen
Erfassungsgerät im Lastwagen
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