Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge

Die wichtigsten Informationen über die PSVA für ausländische Fahrzeughalter sind im Merkblatt Form. 15.94 zusammengefasst.

 
 

In der Schweiz bezahlen Sie eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Transportmotorwagen und Transportanhänger, sofern das Gesamtgewicht je über 3,5 t beträgt.

Für die nachstehenden Fahrzeugarten wird die Abgabe in Form einer Pauschale (Pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA) erhoben.

  • schwere Personenwagen
  • schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) und Wohnanhänger (Caravans)
  • Fahrzeuge für den Personentransport (Gesellschaftswagen, Car)
  • Traktoren und Motorkarren
  • Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen, wenn sie ausschliesslich Anhänger mit Zirkus- oder Schaustellermaterial oder nicht abgabepflichtige Anhänger ziehen.
  • andere Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Werden mit Fahrzeugen Anhänger gezogen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, wird die Anhängelast des Zugfahrzeuges ebenfalls abgabepflichtig. Dies bedeutet, dass Sie auch für solche Anhänger PSVA bezahlen müssen, die von Motorfahrzeugen gezogen werden, die für sich alleine keiner Schwerverkehrsabgabe unterliegen (z.B. Personenwagen unter 3.5 t). Die Abgabe wird dabei nur auf der Anhängelast erhoben.

Ausnahmen

Nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegende Fahrzeuge sind hier aufgeführt.

Berechnung der Abgabe

Die Abgabe wird auf dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bzw. der Anhängelast und der Abgabenperiode berechnet. Massgebend sind die Angaben im Fahrzeugausweis.

Bezahlung der Abgabe

Die Abgabe ist über die Anwendung Via zu bezahlen.

Abgabeperioden

Ihnen stehen folgende Möglichkeiten offen, um die PSVA zu bezahlen:

  • für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage
  • für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate
  • für 1 Jahr

 

Sonderregelungen

Kontakt

Öffnungszeiten + Adressen

Zentrale PSVA

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Verkehrsabgaben
3003 Bern
Tel.
+41 58 481 48 73

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/psva-fuer-auslaendische-fahrzeuge.html