Wichtige Meilensteine zur Einführung der LSVA III

Q2/2024 – Q2/2025

Registrierung der Schweizer Fahrzeughalterinnen und -halter im ePortal des Bundes (gestaffelte Kontaktaufnahme durch das BAZG). Die Registrierung soll bis im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.

Q3/2024 – Q4/2024

Pilotbetrieb mit der NATRAS AG und ausgewählten Halterinnen und Haltern zur Erfassung und automatischen Übermittlung von Fahrtdaten.

01.01.2025 –
31.05.2025

  • Wechsel zu NATRAS AG: Nur für neue Fahrzeuge ohne Emotach sowie für Fahrzeuge mit defektem Emotach möglich.
  • Wechsel zu EETS- oder zugelassenem NETS-Anbieter: Für alle Fahrzeuge möglich, sobald entsprechende Anbieter durch das BAZG zugelassen sind.

01.06.2025 – 31.12.2025

  • Wechsel zu NATRAS AG: Für alle Fahrzeuge möglich.
  • Wechsel zu EETS- oder zugelassenem NETS-Anbieter: Für alle Fahrzeuge möglich, sobald entsprechende Anbieter durch das BAZG zugelassen sind.

Ab 01.01.2026

Die LSVA wird nur noch mittels LSVA III abgewickelt.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/meileinsteinelsvadrei.html