Checkliste Wechsel auf LSVA III

Folgende 6 Schritte sind zwingend erforderlich, um von der LSVA II (Emotach) auf das neue System LSVA III zu migrieren.

Bitte beachten Sie die angegebene Reihenfolge.

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Registrieren Sie sich im ePortal des Bundes mit der Geschäftspartnerrolle «LSVA-Halter» Mehr

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Beauftragen Sie einen neuen Anbieter als Anschlusslösung (NATRAS AG oder Zugelassener NETS- oder EETS Anbieter) Mehr

Nach Erhalt des neuen Erfassungssystems und vor dem Ausbau des Emotach:

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Führen Sie eine letzte Deklaration der Fahrleistungsdaten durch und stellen Sie die Daten dem BAZG zu.

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Bauen Sie das nicht mehr benötigte Emotach-Gerät gemäss Anleitung resp. Video aus und entsorgen Sie es fachgerecht. Hinweis: Das Emotach-Kabel kann für die Stromversorgung des NATRAS-Erfassungssystems weiterverwendet werden.

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Bauen Sie das neue Erfassungsystem nach Anweisung Ihres Anbieters ein (Selbsteinbau).

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Ab dem Wechsel zu LSVA III erfolgt die Deklaration der Fahrdaten automatisiert durch die Anbieter. Als Fahrzeughalterinnen und -halter holen Sie Ihre Veranlagungen und Rechnungen monatlich im ePortal ab. Der Bezahlungsprozess bleibt unverändert (Zahlungsart, Fristen).

Optionaler Schritt (Sonderfall)

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Die Anträge auf Vergünstigungen (Holz, Milch, Vieh) müssen beim Wechsel zum neuen Erfassungsservice neu über das ePortal beantragt werden. Mehr Informationen folgen.

Das BAZG empfiehlt einen rechtzeitigen Wechsel auf LSVA III. So vermeiden Sie unnötige Standzeiten. Denn: Die Umstellung von LSVA II auf LSVA III muss nahtlos erfolgen, es dürfen keine LSVA-pflichtigen Fahrten ohne funktionierendes Erfassungssystem durchgeführt werden. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment! 

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/checkliste-wechsel-lsva-iii.html