Falls Sie Alkohol, alkoholhaltige oder mit Alkohol hergestellte Erzeugnisse mit mehr als 1,2 % Vol. einführen, müssen Sie eine Spirituosensteuer bezahlen.
Ausnahme: Diverse Importeure verfügen über eine Ausnahmebewilligung. Sie können so Spirituosen für ihr Steuerlager einführen, ohne Spirituosensteuern zu bezahlen.
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