Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer und umfasst
- eine Mineralölsteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen;
- einen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen.
Besondere Verbrauchssteuern sind wie Zölle Einphasensteuern. Der Hauptunterschied zwischen Zöllen und besonderen Verbrauchssteuern liegt darin, dass Zölle nur auf Waren erhoben werden, die in das Zollgebiet eingeführt werden, die Verbrauchssteuern dagegen auf den dem Verbrauch zugeführten Waren. Somit werden mit dem Verbrauchssteuersystem die eingeführten und die im Inland hergestellten und gewonnenen Waren steuerlich gleichbehandelt.
Die Mineralölsteuer wird zeitlich möglichst nahe bei der Abgabe der Waren zum Verbrauch erhoben. Es ist daher unabdingbar, dass der Handel die Möglichkeit hat, die Waren unversteuert zu lagern. Die Zahl der steuerpflichtigen Personen soll aus administrativen Gründen möglichst klein gehalten werden. Die Steuerpflicht fällt deshalb grundsätzlich auf der Handelsstufe an. Diese überwälzt die Steuer über den Produktepreis auf die Verbraucher.
Die Mineralölsteuer differiert je nach Produkt und Verwendung des Produktes stark (Treibstoff, Brennstoff, technische Zwecke). Sie beträgt beispielsweise je Liter
- unverbleites Benzin 76,82 Rappen
- Dieselöl 79,57 Rappen
- Heizöl extraleicht 0,3 Rappen
Steuerbegünstigungen sind z.B. vorgesehen für Treibstoffe, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Berufsfischerei oder durch konzessionierte Transportunternehmen verwendet werden. Seit Anfang Juli 2008 werden zudem Steuererleichterungen für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen gewährt, sofern die vom Bundesrat festgelegten ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllt sind.