Getränkeverpackungen aus Glas (VEG)
Zweck
Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) und im Besonderen die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG) zielen darauf ab, die anfallenden Kosten der Altglasentsorgung respektive der Wiederverwertung verursachergerecht zu verteilen.
VEG Import
Führen Sie Getränkeverpackungen aus Glas z.B. Bierflaschen ein dann müssen Sie eine vorgezogene Entsorgungsgebühr entrichten.
Angaben in der Zollanmeldung
Wir melden der beauftragten Organisation die für den Bezug der VEG relevanten Einfuhrsendungen zu Kontrollzwecken.
Daher müssen Sie in der Zollanmeldung den zutreffenden so genannten statistischen Schlüssel, den Zusatzabgaben-Code und den Zusatzabgaben-Schlüssel angeben. Informationen zu diesen Angaben finden Sie im Zolltarif - Tares (Details zur Tarifnummer) oder bei den Bemerkungen zum Tares.
VEG Export
Falls Sie VEG-pflichtige Getränkeverpackungen exportieren, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr stellen.
Weitere Informationen zur VEG
Weiterführende Auskünfte erteilt Ihnen das Bundesamt für Umwelt (BAFU).