CO₂-Abgabe

Die CO₂-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. Sie bezweckt, den Verbrauch fossiler Energieträger und damit die CO₂-Emissionen zu verringern. Jährlich werden zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel der Einnahmen wird für die Verminderung der CO₂-Emissionen bei Gebäuden (Gebäudeprogramm), die Förderung von erneuerbarer Energie sowie die Förderung von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase (Technologiefonds) verwendet.

Erhebung

Die CO₂-Abgabe wird auf fossile Brennstoffe erhoben (Heizöl, Erdgas, Kohle, Petrolkoks und andere fossile Brennstoffe), die zur Wärmegewinnung, zur Erzeugung von Licht, in thermischen Anlagen zur Stromproduktion oder für den Betrieb von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen eingesetzt werden.
Der Abgabesatz beträgt Fr. 120.00 pro Tonne CO₂. Massgebend für die unterschiedliche Belastung der einzelnen Energieträger ist der CO₂-Emissionsfaktor, der bei der Verbrennung freigesetzt wird.

Rückerstattung

Die CO₂-Abgabe wird auf Gesuch hin rückerstattet. Die Rückerstattung beantragen können u. a. Betreiber von Anlagen und Personen, die von der CO2-Abgabe befreit sind oder die abgabebelasteten Brennstoffe nicht energetisch nutzen. Die Rückerstattung ist online im Service «Taxas» abzuwickeln. Dafür ist ein CH-Login auf dem ePortal des Bundes und die Registrierung als Geschäftspartner oder Geschäftspartnerin des BAZG notwendig.

Hinweis
Die bisherigen Merkblätter für die Rückerstattung der CO2-Abgabe wurden aufgehoben und in das Kapitel 7 der Richtlinie 09 Mineralölsteuer und CO2-Abgabe integriert.

Vollzug

Das CO₂-Gesetz bezeichnet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als zuständiges Amt für die Klimapolitik. Bei der Umsetzung des Gesetzes wird das BAFU von anderen Bundesämtern (insbesondere BFE, BAZG, ASTRA) unterstützt. Das BAZG ist mit der Erhebung und der Rückerstattung der CO₂-Abgabe beauftragt.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Grundlagen
Mineralölsteuer, Lenkungsabgaben, Automobilsteuer (MLA)

3003 Bern

Erhebung & Rückerstattung

Tel.
+41 58 462 65 47

Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00; 13:30 - 16:30

Freitag:
08:00 - 12:00; 13:30 - 15:30    

mla@bazg.admin.ch

Befreiung der Unternehmen

Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion CO₂-Abgabe und Emissionshandel 

CO₂-Abgabebefreiung@bafu.admin.ch

CO₂-Emissionen von Personenwagen

Bundesamt für Strassen ASTRA

Tel.
+41 58 463 42 46

CO₂-sanktion@astra.admin.ch

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