Von Medikamenten für Max, amerikanischen Nagellacken, und neuen Klamotten

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

27.06.2023, gesammelt und illustriert von Roman Dörr, Zollexperte, Zoll Basel Süd

Medikamente für Max 

«Vor unseren Ferien ist Max, unser Hund, krank geworden und benötigt nun jeden Tag Medikamente. Was muss ich machen, damit ich ihn samt Medizin problemlos nach Dubai mitnehmen kann?»

Das gilt: Die Ausfuhr von Medikamenten aus der Schweiz ist an und für sich kein Problem. Die Arzneimittel müssen zugelassen sein und dürfen den Monatsbedarf nicht überschreiten. Für die Einfuhrvorschriften des Ziellandes raten wir Ihnen, bei der ausländischen Zollverwaltung respektive den Reisebüros oder Fluggesellschaften frühzeitig Informationen einzuholen. Wir wünschen Max baldige Genesung!

Link: Medikamente (Arzneimittel) und Doping

Zeichnung kranker Hund
«Armer Max!» (Roman Dörr BAZG)

Alkohol fürs Openair-Festival 

«Ich möchte im Sommer mit ein paar Freunden ein Openair in der Schweiz besuchen. Die Einfuhrbestimmungen habe ich bereits schon mal durchgelesen. Gibt es eine Möglichkeit, Bier, Wein und Spirituosen mittels einer Vorausdeklaration günstiger zu verzollen als im Zeitpunkt der Einreise? Der Kauf von alkoholischen Getränken geht an Festivals bekanntlich ins Geld und nüchtern abfeiern ist nicht so unser Ding.»

Dies gilt: Eine zollbegünstigte Einfuhr von alkoholischen Getränken wäre natürlich ein Upgrade Ihres Festival-Besuchs! Doch leider gibt es diese Möglichkeit nicht. Im Rahmen der Wertfreigrenze werden pro Person mit einem Mindestalter von 17 Jahren fünf Liter alkoholische Getränke von weniger als 18 sowie einem Liter von mehr als 18 Volumen Prozent Alkohol zugestanden. Mehrmengen sind abgabenpflichtig und müssen entweder bei einem besetzten Grenzübergang, via QuickZoll App oder schriftlich bei einer Anmeldebox angemeldet werden. Eine Erleichterung würde die QuickZoll-App bringen, mit der Sie Waren bis zu 48 Stunden vor dem Grenzübertritt anmelden können. Die Bestimmungen finden sie hier.

Link zum RV: Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak
Link zum QuickZoll-App: QuickZoll: Die App des Schweizer Zolls für Private

Zeichnung Festival
Ein Prosit auf den Festival-Sommer! (Roman Dörr BAZG)

Amerikanische Nagellacke 

«Hallo, können Sie mir bitte sagen ob man Nagellacke aus den USA online kaufen und in der Schweiz einführen darf? Es wären nur fünf Fläschchen zu je fünf Milliliter für den privaten Gebrauch. Muss man dafür Extragebühren bezahlen?»

Das gilt: Bei der Einfuhr von Waren im Post- und Kurierverkehr gelten die Vorschriften des jeweiligen Transportunternehmens. Fragen Sie vor Ihrem Internetkauf nach, ob Sendungen, die flüchtige Organische Komponenten (VOC) enthalten, überhaupt verschickt werden. Wenn ja, gelten für die Einfuhr von Postsendungen folgende Vorschriften (Link): Empfangen von Briefen und Paketen

Zeichnung Nagellack
«Hey Schatz, jetzt sind wir schon wieder spät dran! Du hast doch gesagt, dass wir früher wegkommen, weil der neue Nagellack schneller trocknet.» (Roman Dörr BAZG)

Neue Klamotten 

«Im Sommer fliegen wir nach USA in den Urlaub. Wir werden mit halbleeren Koffern hinreisen und uns dort mit neuen Klamotten eindecken. Müssen wir diese bei der Rückkehr bei einem Wert von mehr als 300 Franken pro Person am Flughafen-Zoll überhaupt anmelden, selbst wenn wir sie dort bereits getragen haben oder erst für den Rückflug anziehen?»

Das gilt: Die Wertfreigrenze für Waren, welche Sie zum privaten Gebrauch in die Schweiz bringen, beträgt 300 Franken pro Person. Ist der Warenwert höher, müssen die Güter beim Zoll angemeldet werden. Auch wenn Sie die im Ausland während des Aufenthalts erstandenen Kleider schon getragen haben oder dann zur Heimreise anziehen, gelten diese als neu gekauft. Für eine Verzollung wählen Sie am Flughafen den sogenannten «roten Durchgang», der zum Zollschalter führt. Dort weisen Sie Ihre Einkäufe samt den Kassaquittungen vor und begleichen die Abgaben. Als Alternative können Sie die Waren mit der Verzollungs-App Quickzoll anmelden und den grünen Durchgang benutzen.

Link: Einfuhr in die Schweiz

Zeichnung Klamotten-Kleider
Kürzlich am Flughafen Zoll. Reisende: «Nein, äh, wir haben nichts anzumelden. Der Koffer ist leer.» Zöllnerin: «Dann verzollen wir halt die Quittungen für Mode und Accessoires, die wir darin gefunden haben.» (Roman Dörr BAZG)

Forum Z. wünscht allen Leserinnen und Lesern einen schönen und unbeschwerten Sommer.

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