Einfuhr in die Schweiz

Welche Waren dürfen Sie in die Schweiz einführen? Ab wann müssen Sie die Mehrwertsteuer und Zölle bezahlen (Wertfreigrenze und Freimengen)? Hier finden Sie eine Übersicht über die Bestimmungen bei der Einreise mit Waren in die Schweiz.

Persönliche Gebrauchsgegenstände

Persönliche Gebrauchsgegenstände können abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:

  • in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
  • im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.

Persönlicher Reiseproviant

Reiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.

Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittel im privaten Reiseverkehr

Andere Waren (Souvenirs, Lebensmittel, Medikamente usw.)

Führen Sie Waren (Möbel, Elektronikartikel, Autozubehör usw.) ein, gelten folgende Bestimmungen:

  • Ab einem Gesamtwert von CHF 300.- bezahlen Sie Mehrwertsteuer.
  • Für bestimmte Waren und Tiere müssen Sie Zölle bezahlen. Über die untenstehenden Links finden Sie die Informationen dazu, z. B. zu Lebensmittel, Alkohol und Tabak.
  • Verbote und Beschränkungen: Bestimmte Waren sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte artengeschützte Pflanzen, Tiere und Waren sowie Fälschungen, Waffen, Feuerwerk, Medikamente, Bargeld usw. Mehr
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