Waren, die Sie für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind zollfrei. Ausgenommen davon sind so genannte sensible Waren, für die aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge Zoll zu bezahlen ist (siehe nachstehende Tabelle). Die Freimengen gelten pro Person und pro Tag.
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Freimengen
Waren |
Freimengen1) pro Person und pro Tag |
Zollabgaben für Mehrmenge1) in CHF |
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Tierprodukte2) | ||
Fleisch und Fleischzubereitungen von allen Tierarten, mit Ausnahme von Wild3), Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. |
insgesamt 1 kg2) | bis 10 kg: 17.- je kg mehr als 10 kg: 23.- je kg |
Dazu gehören:
Nicht dazu gehören Markbein und Saucen-Knochen, Hunde- und Katzenfutter in als Tierfutter gekennzeichneten Einzelverkaufspackungen. |
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Butter und Rahm (ab 15 % Fettgehalt) |
insgesamt 1 kg/Liter2) | 16.- je kg/Liter |
Öle und Fette2) | ||
Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken |
insgesamt 5 kg/Liter2) | 2.- je kg/Liter |
Alkoholische Getränke |
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(Die Freimengen werden nur Personen gewährt, die mindestens 17 Jahre alt sind.) | ||
mit einem Alkoholgehalt bis 18% Vol. |
insgesamt
|
2.- je Liter |
mit einem Alkoholgehalt über 18% Vol. |
insgesamt 1 Liter |
15.- je Liter |
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 % Vol. gelten nicht als alkoholische Getränke. | ||
Tabakfabrikate (inkl. Tabakersatzprodukte) |
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(Die Freimengen werden nur Personen gewährt, die mindestens 17 Jahre alt sind.) | ||
Zigaretten / Zigarren / Tabakfabrikate zum Erhitzen / nikotinhaltige Kartuschen für E-Zigaretten oder andere Tabakfabrikate oder nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten oder elektronische Einwegzigaretten oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse |
insgesamt insgesamt
250 ml
25 Stück
|
0.25 je Stück
0.10 je g
0.25 je ml
2.50 je Stück |
Andere Waren | ||
Andere Lebensmittel und andere Waren2) | zollfrei |
1) Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttogewicht.
2) Die Einfuhr von Tierprodukten ist ausschliesslich aus EU-Mitgliedstaaten, aus Island, aus Nordirland und aus Norwegen zulässig. Die Einfuhr von Tierprodukten aus anderen Ländern ist verboten.
3) Als Wild gelten in freier Wildbahn lebende oder in Gehegen gehaltene Landsäugetiere und Vögel wie Antilopen, Elche, Fasane, Feldhasen, Gämsen, Hirsche, Kängurus, Murmeltiere, Nutrias, Rebhühner, Rehe, Rentiere, Steinböcke, Strausse, Tauben, Wachteln, Wildenten, Wildgänse, Wildkaninchen, Wildschweine.
4) oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse
Wichtige Infos
Bitte beachten Sie: Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren (inkl. der Wert aller Lebensmittel) die 300 Franken, müssen Sie in jedem Fall die Mehrwertsteuer bezahlen. Mehr Informationen
Bitte beachten Sie zudem, dass für gewisse Tierprodukte sowie für bestimmte pflanzliche Erzeugnisse zusätzliche Beschränkungen bestehen.
Im Ausland bestellt und per Post/Kurierdienst geliefert
Für Lebensmittel, die Sie im Ausland bestellen (z.B. im Internet) und die Ihnen per Post oder Kurierdienst zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen. Mehr Informationen.
Weitere Informationen
Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB, 31.08.2023)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?