Von Spanischen Schinkenkeulen, einem Vignettentausch und einer Seilbahngondel als Gartenhäuschen

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

05.07.2022, gesammelt und illustriert von Roman Dörr, Zollexperte, Zoll Basel Süd, Pratteln

Einkaufen in Deutschland

«Wir sind in der Schweiz wohnhaft und wollen unsere Sommerferien in Frankreich verbringen. Ist es erlaubt, von dort nach Deutschland zum Einkaufen zu fahren? Oder gibt es zwischen beiden Ländern gewisse Maximalmengen, die wir beim Grenzübertritt beachten müssen?»

Das gilt: Ein altes Sprichwort besagt: «Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben.». Damit Sie Ihre Ferien im Ausland ungetrübt verbringen können, raten wir Ihnen bezüglich der Freimengen im deutsch-französischen Reiseverkehr an den jeweiligen Grenzzollstellen vorgängig nachzufragen oder die Websites der beiden Zollbehörden zu kontaktieren.

Lustige Zollanfragen Sommer Stau

«Schau mal diesen langen Autokorso. Sind das Fussballfans?» «Das sind Schweizer, die vom Einkaufen in Deutschland zurückkehren.» (Roman Dörr BAZG)

Spanische Schinkenkeulen

«Seit Generationen hält sich in meiner Familie hartnäckig das Gerücht, dass der Import spanischer Schinkenkeulen in die Schweiz verboten sei. Dies aufgrund einer Schweinepest vor hundert Jahren oder so. Stimmt das wirklich? Oder können wir nun eine Schinkenkeule aus den Ferien mitbringen, um diesen «Fluch» zu bannen?»

Das gilt: Ja! Lange ist’s her mit dem Einfuhrverbot für Fleischprodukte aus Südeuropa. Diese Regelung gehört jedoch schon seit Jahren der Vergangenheit an. Im Reiseverkehr dürfen Sie im Rahmen der Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person 1 kg Fleisch für den persönlichen Verzehr abgabenfrei in die Schweiz einführen. Übersteigt das Gewicht der Schinkenkeule diese Freimenge, fallen bis zu einem Mehrgewicht von 10 kg 17 Franken Zoll pro kg an, bei mehr als 10 kg sogar 23 Franken pro kg. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier: Einfuhr in die Schweiz.
Übrigens: Ihre Einkäufe können Sie ganz einfach via Smartphone über die QuickZoll-App anmelden. Wir wünschen Ihnen erholsame Ferien und «en Guete!».

Lustige Zollanfragen Sommer Schinken

«Max, was machst du eigentlich mit meinem spanischen Schinken im Hobbyraum?! Bohren? Fräsen? Schweissen?» «Nein, Schatz, der Metzger hat mir gesagt, ich solle den Schinken hobeln.» (Roman Dörr BAZG)

Vignettenumtausch

«Verwandte, die in der Schweiz wohnen, haben uns letztes Jahr eine Autobahnvignette geschenkt. Da wir aber damals unseren Sommerurlaub nicht in der Schweiz verbringen konnten, ist die Vignette noch ungebraucht und klebt im Originalzustand auf der Trägerfolie. Ist es möglich, die alte Vignette am Grenzübergang in Basel kostenlos gegen eine neue zu tauschen?»

Dies gilt: Da müssen wir Sie leider enttäuschen. Unbenutzte Vignetten aus dem Vorjahr, welche nicht mehr gültig sind, können leider nicht gegen eine neue eingetauscht werden. Zur Benutzung der Autobahnen in der Schweiz benötigen Sie eine neue, gültige Vignette. Diese können unter anderem an den grossen besetzten Grenzübergängen, an Tankstellen sowie den Schweizerischen Poststellen bezogen werden.

Seilbahngondel als Gartenhäuschen 

«Für einen Bekannten, der in der Europäischen Union lebt, haben wir eine ausgediente Seilbahngondel gekauft, die er als Gartenhäuschen nutzen möchte. Gibt es Bestimmungen betreffend Ausfuhr von Gondeln? Falls ja, wie müssten wir vorgehen? Wie hoch ist der Ausfuhrzoll? Sollten wir in der EU auch die Zollbehörden verständigen?»

Dies gilt: Für die Ausfuhr einer gebrauchten Gondel aus der Schweiz gibt es weder besondere Exportvorschriften zu beachten noch Ausfuhrzölle zu bezahlen. Es gelten jedoch die schweizerischen Bestimmungen des Handelswarenverkehrs, die Sie hier einsehen können: Ausfuhrverfahren. Für einen reibungslosen Export empfehlen wir Ihnen, eine Speditionsfirma zu kontaktieren, welche die Abwicklung der Zollformalitäten an der Grenze übernehmen kann. Für das Vorhaben wünschen wir Ihnen gutes Gelingen.

Lustige Zollanfragen Sommer Gondel

«Psst, Papa hat es nicht gerne, wenn man ihn bei der Gartenarbeit stört.» (Roman Dörr BAZG)

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