NCTS

Das IT-System NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem) wird hauptsächlich für die Abwicklung des gemeinsames Versandverfahren gVV sowie das nationale Transitverfahren (nTV) verwendet.

Das IT-System NCTS beruht auf dem Austausch elektronischer Nachrichten zwischen Wirtschaftsbeteiligten, nationalen und internationalen Zollstellen sowie der EU. Damit die Meldungen national und international ausgetauscht werden können, müssen sowohl verfahrensmässige als auch technische Richtlinien eingehalten werden.

Im Warenverkehr mit anderen Ländern als EU-Mitgliedstaaten und Norwegen ist eine elektronische Voranmeldung erforderlich. Die Voranmeldung erfolgt gestützt auf die Sicherheitsdaten, die in den Feldern «Security Amendment» im IT System NCTS eingetragen werden müssen. Weitere Informationen finden Sie unter Mehr Sicherheit für die Lieferkette.

Zugang

Das Programm NCTS ist nicht frei zugänglich.

Falls Sie Waren im Transitverfahren versenden möchten, müssen Sie sich mit einem Spediteur oder einer Zollagentur in Verbindung setzen. Einige wenige NCTS-Softwarelieferanten ermöglichen es jedoch Dritten, über ihre Plattform NCTS Verfahren zu eröffnen.

Die Liste der Software-Verkäufer finden Sie unter Anleitungen > Allgemeine Informationen.

Nutzungsbedingungen

Für die Anwendung des elektronischen Transitverfahrens mit NCTS sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie müssen über ein kompatibles IT-System NCTS verfügen (Die Liste der Software-Verkäufer finden Sie unter Anleitungen > Allgemeine Informationen).
  • Sie müssen eine Sicherheitsleitung (Bürgschaft) je nach Fall für das gVV oder nTV beantragen (siehe Info zum entsprechenden Verfahren).
  • Sie müssen sich in der Zollkundenverwaltung einmalig registrieren. Weitere Informationen finden Sie unter Zollkundenverwaltung - UID.

Falls Sie bereits das gemeinsame Versandverfahren (gVV) anwenden und Ihre Applikation für das nationale Transitverfahren von einem anderen Softwarelieferanten stammt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie für die neue Applikation über eine zusätzliche UID verfügen, mit der die entsprechenden EDV-Sicherheitszertifikate beim BAZG hinterlegt sind.

Nach Programminstallation müssen Sie Testmeldungen mit dem Zollsystem austauschen. Melden Sie sich beim Service Center IKT. Falls Sie Waren direkt ab Ihrem Domizil ins Ausland versenden oder direkt an Ihrem Domizil empfangen wollen, ohne die Waren der Abgangs- bzw. Bestimmungszollstelle zuzuführen, benötigen Sie den Status eines zugelassenen Versenders bzw. zugelassenen Empfängers.

Die voraussichtlich entstehende Abgabenschuld (Zölle und andere Abgaben) muss mittels einer Sicherheitsleistung sichergestellt werden.

Im gemeinsamen Versandverfahren (gVV) erfolgt die Sicherheitsleistung auf verschiedene Arten:

  • mit einer Einzelsicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen (auch für mehrfache Verwendung);
  • einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln zu EUR 10'000.-;
  • einer Gesamtsicherheit für mehrere Versandverfahren; oder
  • mit Barhinterlage.

Zuverlässige und leistungsfähige Verfahrensinhaber können von der Sicherheitsleistung bei Erfüllung bestimmter Kriterien befreit werden.

Das Antragsformular für die Gesamtsicherheit finden Sie auf der Seite Formulare, Merkblätter und Publikationen: Transitverfahren.

Bei der Eröffnung eines nationalen Transitverfahrens sind für die Sicherstellung der Abgaben drei Garantietypen möglich:

  • T-CH Generalbürgschaft (in Verbindung mit ZAZ-Konto);
  • T-CH Barhinterlage mit Generalbürgschaft (in Verbindung mit ZAZ-Konto);
  • T-CH Barhinterlage.

Die Generalbürgschaft und die Barhinterlage mit Generalbürgschaft ist nur in Verbindung mit einem ZAZ-Konto möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ). Der Kontoinhaber erhält auf Antrag für sein ZAZ-Konto eine Garantie Referenz Nummer (GRN) und einen Accesscode (PIN Code). Die Gültigkeitsprüfung und die Kontrolle der Deckung des Kontos werden bei der T-CH Generalbürgschaft automatisiert.

Bei einem Systemausfall des IT-System NCTS gehen Sie bitte wie beschrieben in der angehängten Weisung vor (Anleitungen > Allgemeine Informationen > Vorgehen bei Pannen).

Anleitungen

Das IT-System NCTS beruht auf dem Austausch elektronischer Nachrichten zwischen Wirtschaftsbeteiligten, nationalen und internationalen Zollstellen sowie der EU.

Hierzu finden Sie allgemeine Unterlagen über das NCTS IT-Programm sowie die technischen Daten, Spezifikationen und Stammdaten.


https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/ncts.html