Mehr Sicherheit für die Lieferkette

SAFE Framework of Standards der Weltzollorganisation Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) – Vorausanmeldung Sicherheit (VAM) und zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator - AEO)

Die Schweiz hängt hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung in hohem Mass vom internationalen Handel ab und ist den damit verbundenen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Illegaler internationaler Handel untergräbt das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Schweiz. Ein wirksames Risikomanagement der Warenbewegungen in der internationalen Lieferkette ist für die Sicherheit im weitesten Sinn von entscheidender Bedeutung und unumgänglich. Es erleichtert den rechtmässigen Handel und schützt die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Die Risikoanalyse umfasst die Sicherheit im engeren Sinne wie z. B. den illegalen Verkehr mit Sprengstoffen, Waffen etc. die öffentliche Gesundheit, den Umwelt- und den Verbraucherschutz.

Vorausanmeldung (VAM)

Seit den Ereignissen vom 11. September 2001 und anderen Terroranschlägen in Europa und in der Welt räumen die Zollbehörden weltweit der Sicherheit höchste Priorität ein. Basierend auf dem SAFE Framework of Standards der WZO sind immer mehr Staaten dazu übergegangen, für den Import und Export von Waren eine Vorausanmeldung (VAM) zu verlangen. Gestützt auf den Daten der VAM werden eine Risikoanalyse und allfällige Sicherheitskontrollen durchgeführt.

Unter anderem hat die EU die vorerwähnte VAM eingeführt. Um die erheblichen Auswirkungen dieser Sicherheitsbestimmungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten - den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz - möglichst gering zu halten, wurde mit der EU das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) abgeschlossen.

Die Schweiz und die EU bilden nun einen gemeinsamen Sicherheitsraum, in dem auf die VAM verzichtet wird. Der reibungslose Warenaustausch mit der EU wird dadurch weiterhin gewährleistet. Gleichzeitig wird der Warenverkehr zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten diesen Sicherheitsvorschriften unterstellt. Mit dem EFTA-Partner Norwegen soll demnächst ein analoges Abkommen unterzeichnet werden. 

Authorised Economic Operator - AEO

Ein weiteres Kernelement des SAFE Framework of Standards der WZO bildet der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator - AEO). Der Status wird Personen erteilt, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem AEO werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen (jedoch nicht bei Zollkontrollen) gewährt. Der schweizerische AEO-Status wird von Staaten, mit welchen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, anerkannt; momentan von der EU (ZESA), demnächst auch von Norwegen und später von Japan, USA und China.

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