Das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ)

Zahlungen und Rechnungen

Um eine problemlose Nutzung des ZAZ-Kontos zu gewährleisten, beachten Sie folgende Punkte: 

 

Zahlungen, Rechnungen, Fristen

Rechnungen immer bezahlen

  • auch bei fehlerhafter Veranlagungsverfügung,
  • Berichtigung via Spediteur/Zollstelle beantragen,
  • Gutschrift wird später erstellt und automatisch verrechnet.

Gutschrift nie selber verrechnen.

Zahlungsfrist einhalten
Zoll 5 Tage, MwSt. 60 Tage, Erhöhung Sicherheiten 30 Tage.

Zahlungsarten

QR-IBAN mit Referenz-Nr.
Ist zwingend zu verwenden (Kunden mit Domizil Schweiz)

Gutschrift nie selber verrechnen.

LSV (BDD, CH-DD)
Konto muss gedeckt sein

E-Rechnung
Rechnung papierlos, einfach und sicher bezahlen.

Zuständigkeiten bei Problemen und Fragen

Je nach Problem und Fragen gelangen Sie direkt zur richtigen Ansprechstelle.

Kontakte ZAZ

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