Mit dem zentralisierten Abrechnungsverfahren (ZAZ) der Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kommen Sie schnell und bargeldlos durch den Zoll.
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Sie als Unternehmen relevant sein könnten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Ablauf
Im Vorfeld einer Einfuhr wird wie üblich die Zollanmeldung vorgenommen. Wir geben die Sendung am Grenzübergang bereits nach Abnahme des entsprechenden Abfertigungsantrags und nach einer allfälligen Warenbeschau frei. Die Einfuhrabgaben müssen nicht vor Ort bezahlt werden.
Die Veranlagungsverfügungen werden automatisch in digitaler Form (eVV) angefertigt. Sie können online heruntergeladen werden (siehe ZAZ Konto eröffnen).
Zoll- und MWST-Rechnungen werden vom System erstellt, basierend auf den angemeldeten Angaben des Anmeldepflichtigen (Spediteur). Sie können Ihre Rechnungen entweder per Lastschrift oder per Rechnung bezahlen (siehe Zahlungen / Rechnungen).
Für wen eignet sich das Verfahren?
Wir empfehlen allen Importeuren und Spediteuren, welche regelmässig Einfuhren tätigen und Abgaben auf Handelswaren entrichten, dem zentralisierten Abrechnungsverfahren beizutreten.