Sie können Ihre Rechnungen entweder per QR-IBAN mit Referenz-Nr., Lastschriftverfahren (LSV-BDD, CH-DD) oder per E-Rechnung bezahlen. Informieren Sie sich hier über die Zahlungsmodalitäten. Beachten Sie auch die Bedingungen für die elektronische Veranlagung von Handelswaren.
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Sie als Unternehmen relevant sein könnten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Rechnungsversand
Sie können Ihre Rechnungen entweder auf dem Postweg oder elektronisch als PDF/E-Mail oder E-Rechnung erhalten.
Zahlungsarten
Rechnungen mit QR Code
Unser Zahlungssystem wurde gemäss den PaymentStandards.ch aufgebaut und adressiert sich auf den QR-IBAN.
https://www.paymentstandards.ch
Rechnung mit QR-IBAN
Haben Sie diese Zahlungsart gewählt, benutzen Sie unbedingt den Einzahlungsschein mit den vorgedruckten Angaben pro
Rechnung (keine Kumulation, keine Sammelzahlungen). Ihr Konto/Ihre Zahlung kann damit schnell, korrekt und automatisch ausgeglichen werden.
Lastschriftverfahren (entweder BDD Bank oder CH-DD PostFinance)
LSV / Business Direct Debit BDD (Bank)
Falls Sie sich entschliessen, am LSV / Business Direct Debit teilzunehmen, füllen Sie bitte die Belastungsermächtigung aus und schicken Sie diese an Ihre Bank. Die Bank bestätigt die Belastungsermächtigung und leitet sie an das BAZG, Finanzen, weiter.
CH-DD-Lastschriftverfahren (Swiss Direct Debit B2B) PostFinance
Falls Sie sich entschliessen, am CH-DD Lastschriftverfahren (Swiss Direct Debit B2B) PostFinance teilzunehmen, füllen Sie bitte die Zahlungsermächtigung aus und schicken Sie diese an die PostFinance. Die PF bestätigt den Antrag und leitet diesen an das BAZG, Finanzen, weiter.
Im LSV-BDD oder CH-DD werden die geschuldeten Abgaben direkt Ihrem Bank-/PostFinance-Konto belastet und die Zahlungsfristen werden eingehalten (siehe Abschnitt Zahlungsfristen unten).
Ihre Vorteile, wenn Sie am LSV-BDD oder CH-DD teilnehmen:
- Sie brauchen nicht mehr an die Zahlungstermine zu denken
- Schreibarbeiten fallen weg
- Mahnungen werden vermieden
E-Rechnung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechnungen elektronisch zu beziehen. Mit der E-Rechnung können Sie Ihre Zahlung papierlos, einfach und sicher bezahlen. Es gelten die vorgeschriebenen Zahlungsfristen (siehe unten).
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite: E-Rechnung.
Zahlungsfristen
Die Zahlungsfristen sind verschieden, je nachdem, ob es sich um Zollabgaben oder MWST-Abgaben handelt:
- Zollabgaben müssen gemäss Art. 69 Zollgesetz innert 5 Tagen beglichen werden.
- Für die MWST-Abgaben wird eine Zahlungsfrist von 60 Tagen gewährt, sofern die Bedingungen gemäss Art. 56 Abs. 2 MWSTG, zutreffen.
Weiteres zu beachten
- Die Zahlung hat in amtlicher Währung (Schweizerfranken (CHF) zu erfolgen. Allfällige Bankspesen im Zusammenhang mit der Zahlung hat der Kunde zu tragen.
- Zahlungen müssen zugunsten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, 3003 Bern erfolgen.
- Verwenden Sie nur den Einzahlungsschein mit der dazugehörenden Referenznummer, den Sie vom BAZG erhalten.
- Falls die Zahlung mit dem Einzahlungsschein nicht möglich ist und Sie eine andere Zahlungsart verwenden, vermerken Sie bitte beim Zahlungsgrund Ihre Rechnungs- und ZAZ-Kontonummer.
- Vermeiden Sie Sammelzahlungen, die mehrere Rechnungen umfassen, nach Möglichkeit. Führen Sie trotzdem eine Sammelzahlung aus, müssen Sie beim Zahlungsgrund zwingend alle Rechnungsnummern wie auch Ihre ZAZ-Kontonummer angeben. Zudem ist im Voraus ein detailliertes Avis an unsere E-Mail-Zentrale info-finanzen@bazg.admin.ch zuzustellen.
- Bei einem ZAZ-Konto handelt es sich nicht um ein Kontokorrentkonto. Bezahlen Sie deshalb immer den genauen Rechnungsbetrag. Ziehen Sie keine Guthaben ab. Teilzahlungen können nicht akzeptiert werden.
Kontakt
Finanzen BAZG
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Taubenstrasse 16
3003 Bern