Elektronische Dokumente (eVV / eBordereau)

Angaben in der Einfuhrzollanmeldung

Das Abholen der elektronischen Dokumente (eVV / eBordereau) wird entweder über die in der Einfuhrzollanmeldung angegebenen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder über das ZAZ-Konto gesteuert.

Angaben in der Einfuhrzollanmeldung
Wer? Quoi? Condition
Zollanmelder * eVVZ, eVVM,
eRBZ, eRBM
Die **UID des Anmelders wurde
in der Einfuhrzollanmeldung (EZA) verwendet.
Inhaberin ZAZ-Konto Zoll eVVZ, eRBZ, eBordereau Das in der Einfuhrzollanmeldung (EZA) verwendete ZAZ-Konto Zoll ist der **UID des Kontoinhabers zugeordnet.
Inhaberin ZAZ-Konto MWST eVVM + eRBM, eBordereau Das in der Einfuhrzollanmeldung (EZA) verwendete ZAZ-Konto MWST ist der **UID des Kontoinhabers zugeordnet.

*eVVZ = elektronische Veranlagungsverfügung Zoll
eVVM = elektronische Veranlagungsverfügung MWST
eRBZ = elektronischer Rückerstattungsbeleg Zoll
eRBM = elektronischer Rückerstattungsbeleg MWST
eBordereau = elektronischer Bordereau

** UID = Unternehmens-Identifikationsnummer (http://www.uid.admin.ch/). Damit die UID zum Bezug der elektronischen Dokumente berechtigt, muss diese in der Anwendung Zollkundenverwaltung (ZKV) registriert werden.
Mehr Informationen siehe Zollkundenverwaltung - UID
 

Mehr Infos zur Aufbewahrung der elektronischen Dokumente siehe Internetseite der ESTV.

Registrierung zur Abholung der elektronischen Dokumente

Voraussetzung für den Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) ist die Registrierung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Zollkundenverwaltung (ZKV).

Bitte registrieren Sie Ihr Unternehmen mit Ihrer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Anwendung Zollkundenverwaltung (ZKV). Das Vorgehen ist in der Kurzanleitung beschrieben.

Mehr Informationen siehe Zollkundenverwaltung - UID.

Keine Registrierung ist notwendig für das Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) mit dem Zugangscode.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten um die elektronischen Dokumente abzuholen:

1.    Receipt-/ Bordereau Services (Webservice und E-Mail Kanal)
       (UID nötig)

Diese Services eignen sich für Firmen mit einer grossen Anzahl an Verfügungen. Die Zollbeteiligten können ihre Systeme programmieren, so dass die elektronischen Dokumente nach eigenen Kriterien (z.B. Zeitpunkt) automatisch bezogen werden kann.

Die Datumsrange bei der Listenabfrage im Import ist auf max. 10 Tage limitiert.

Bezugsdauer Bordereau: nur für 90 Tage verfügbar

2.    Web GUI
       (UID nötig)


Das Web-GUI ist für Firmen geeignet, die kein eigenes System (Software) für die Abholung zur Verfügung haben. Sie können somit über das Web-GUI des ​Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit die elektronischen Dokumente (eVV / eBordereau) beziehen. Massenabfragen sind lediglich mit Webservice und E-Mail Kanal möglich.

Die Datumsrange bei der Listenabfrage ist auf max. 10 Tage limitiert.

3.    Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) mit Zugangscode

Jede Zollanmeldung erhält einen eindeutigen Zugangscode. Dabei teilt der Spediteur dem Importeur die Nummer der Zollanmeldung (gleiche Nummer wie Veranlagungsverfügung) und den dazu gehörenden Zugangscode mit. Der Importeur kann die eVV über die unten aufgeführte Internetseite abholen, ohne bei uns registriert zu sein. Das Abholen der eVV mit Zugangscode funktioniert nur für Einzelabfragen, Massenabfragen sind nicht möglich.

Signaturprüfung

Zur Überprüfung von Signaturen folgen Sie dem Link:

Kontakt

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