Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) arbeiten zusammen mit der Pronovo AG (Vollzugstelle für Förderprogramme Erneuerbare Energien) an der Umsetzung eines neuen, branchenübergreifenden Herkunftsnachweissystems für flüssige und gasförmige erneuerbare Brenn- und Treibstoffe (eTS/eBS). Es nimmt am
1. Januar 2025 den Betrieb auf und wird unter anderem die Clearingstelle des VSG ablösen. Das HKN-System ist eine zentrale Voraussetzung, um den Vollzug verschiedener klima- und energiepolitischer Instrumente für die Akteure und die Verwaltung zu vereinfachen.
Auswirkungen auf die periodische Steueranmeldung (p.Sta):
Gasförmige erneuerbare Treibstoffe:
Bisher wurde die p.Sta via Clearingstelle des VSG an das BAZG übermittelt. Für erneuerbare Treibstoffe, die ab dem 1. Januar 2025 hergestellt werden, muss die p.Sta via das HKN-System eTS/eBS an das BAZG übermittelt werden.
Flüssige erneuerbare Treibstoffe:
Bisher musste die p.Sta mittels Formular 45.25 bzw. 45.26 direkt beim BAZG eingereicht werden. Für erneuerbare Treibstoffe, die ab dem 1. Januar 2025 hergestellt werden, müssen die entsprechenden Daten im HKN-System erfasst werden. Die p.Sta wird durch das HKN-System auf Basis der von Ihnen im System erfassten Daten generiert und an das BAZG weitergeleitet.
Sollten Sie Fragen haben zu technischen Aspekten oder rund um den Registrierungs- resp. Datenmeldeprozess, wenden Sie sich bitte an Pronovo (E-Mail: info@pronovo.ch, Betreff: eTS/eBS; Tel.: 0848 014 014). Zudem machen wir Sie auf das Informationsangebot und das Q&A auf der Webseite von Pronovo (Erneuerbare Treib- und Brennstoffe (eTS/eBS) – Pronovo AG) aufmerksam.