Alle Informationen zu den Tanklagern, Artikeln sowie den Exportschlüsseln sind hier:
Spülungen / Produktevermischung
Geben Sie Dieselöl und Heizöl abwechselnd ab, müssen Sie darauf achten, dass die beiden Produkte nicht vermischt werden.
In den nachfolgenden Dokumenten sind die Spülvorschriften erläutert:
Merkblatt Spülungen (PDF, 71 kB, 17.12.2024)gültig ab 2025
Sollte es dennoch geschehen, dass Heizöl und Dieselöl vermischt werden, müssen Sie gemäss folgendem Merkblatt vorgehen:
Verwendungsvorbehalt
Wer Heizöl extraleicht oder andere Waren, die zum tieferen Satz versteuert werden, liefert, muss auf Lieferscheinen und Rechnungen einen Verwendungsvorbehalt anbringen (Artikel 24, Absatz 1, Mineralölsteuerverordnung).
Der Verwendungsvorbehalt kann auf Lieferscheine und Rechnungen gedruckt, gestempelt oder geklebt werden. Für Klebe-Etiketten stehen nachstehend entsprechende Kopiervorlagen zur Verfügung.
Es sind Klebe-Etiketten der Grösse 70 x 37 mm zu verwenden.
Propangas als Treibstoff
Propangas zu Treibstoffzwecken unterliegt einem höheren Mineralölsteuersatz als Propangas zu Brennzwecken.
Das nachfolgende Merkblatt regelt den Verkauf von Propangas zu Treibstoffzwecken:
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Importeur und der Einfuhrbewilligung
Der korrekten Anmeldung des zollrechtlichen Importeurs sowie der entsprechenden Einfuhrbewilligung kommt eine grosse Bedeutung zu. Beim Importeur handelt es sich um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person, die - als Importeur - die Pflichten bezüglich Zoll, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer und Pflichtlagerhaltung übernimmt.
Die wichtigsten Grundsätze, welche bei der Einfuhr von Mineralölprodukten zu beachten sind, finden Sie im nachstehenden Merkblatt.
Veranlagung von Fetten und Ölen
Fette und Öle des Kapitels 15 (siehe Schweizerischer Zolltarif - Tares, www.tares.ch) können Sie je nach Verwendung sowohl zollbegünstigt als auch mineralölsteuerbegünstigt einführen. Die Kombination der zollbegünstigten Verwendung "zu technischen Zwecken" mit einer Steuerbegünstigung bei der Mineralölsteuer führt häufig zu Unsicherheiten. Nachfolgendes Merkblatt soll helfen, diese Unsicherheiten auszuräumen.