Unterschiedliche Verwendungen

Wer mit begünstigter Ware handeln, sie verwenden, etc., will, muss sich vorgängig beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG verpflichten, die Waren gesetzeskonform weiterzuliefern. Zu diesem Zweck muss eine der folgenden Formen gewählt werden (siehe auch die Merkblätter dazu):

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/inland-abgaben/mineraloelsteuer/verpflichtungen.html