Rücksendung, Reparatur, Veredelung
Wollen Sie einen Gegenstand vom Ausland zurück in die Schweiz senden oder einen defekten Gegenstand durch den Schweizer Hersteller reparieren bzw. verbessern lassen? Für die korrekte Zollanmeldung in der Schweiz beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen.
Wollen Sie einen Gegenstand als Rücksendung, zur Reparatur oder Veredelung von der Schweiz ins Ausland senden, beachten Sie bitte die Informationen zur Ausfuhr aus der Schweiz.
Sind Sie mit einer Veranlagungsverfügung nicht einverstanden? Ein Gesuch um Rückerstattung von Einfuhrabgaben müssen Sie an die zuständige Kreisdirektion senden (gem. Veranlagungsverfügung Zoll / MWST). Halten Sie unbedingt die Frist von 60 Tagen (seit Ausstellung der Veranlagungsverfügung) ein, zu spät eingereichte Gesuche weisen wir ab: Beschwerde gegen Veranlagung.
Rücksendung in die Schweiz
Bitte informieren Sie sich beim ausländischen Post- oder Kurierunternehmen über die geltenden Versandvorschriften und Preise.
Damit die Sendung problemlos beim Schweizer Empfänger ankommt, vermerken Sie als Absender im Begleitdokument (z. B. Lieferschein), dass es sich um eine Rücksendung handelt (z. B. Annahmeverweigerung).
Reparatur in der Schweiz und Rücksendung ins Ausland
Bitte informieren Sie sich beim ausländischen Post- oder Kurierunternehmen bezüglich den Versandvorschriften. Damit die Sendung problemlos beim Schweizer Empfänger ankommt, vermerken Sie als Absender im Begleitdokument (z. B. Lieferschein), dass es sich um eine Reparatur oder Garantie-Reparaturhandelt.
Veredelung
Sie lassen einen Gegenstand durch den Schweizer Hersteller verbessern, sprich mehr als nur reparieren, z. B. bei einer Maschine einen schnelleren Motor einbauen oder eine Oberfläche verchromen? Sie finden diese Angaben unter „Information Firmen": Für diese Arbeiten gelten die Vorschriften zum Veredelungsverkehr.