Ausfuhr aus der Schweiz

Alle Waren die durch einen Transporteur wie die Post oder ein Kurierunternehmen aus der Schweiz ausgeführt werden, werden von diesem beim Schweizer Zoll angemeldet.

Nach der Anmeldung beim Schweizer Zoll überprüfen wir, ob die Exportbestimmungen eingehalten werden. Zudem kontrollieren wir, ob die Ware Verboten, Beschränkungen oder Auflagen unterliegt und entsprechende Bewilligungen vorliegen (Tiere, CITES-Artenschutz, Waffen, Kulturgüter u. a.).

Bei der Ausfuhr erhebt das ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit keine Abgaben.

Um festzustellen, wo sich Ihre Ware befindet (Track and Trace), kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Transporteur - siehe rechte Spalte unter «Kontakt».

Spezialfall vorübergehende Ausfuhr
Für die vorübergehende Ausfuhr von Waren, zur Reparatur zum Beispiel, beachten sie bitte die Informationen zum so genannten Veredelungsverkehr.

Weitere Informationen zum Thema Ausfuhr per Post oder Kurierdienst:

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/interneteinkauf--post--und-kuriersendungen/ausfuhr-aus-der-schweiz.html