Einfuhr in die Schweiz

Sendungen aus dem Ausland sind grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie eine grobe Berechnung der Kosten vornehmen können und was bei der Einfuhr zu beachten ist.

Bitte beachten Sie, dass eine definitive Berechnung nicht möglich ist, da uns die Kosten der Transporteure, z. B. der Post nicht im Voraus bekannt sind. Die Kosten werden in der Regel dem Empfänger zusammen mit den Zollabgaben und Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. Klären Sie diese beim entsprechenden Transportunternehmen ab.

Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.- abgabenfrei, ausgenommen sind jedoch Tabakfabrikate und alkoholische Getränke. Der Absender muss zwingend aussen auf dem Paket oder Brief einen entsprechenden Vermerk anbringen.

Wie viel kostet die Einfuhr? Berechnungsbeispiel - Steuerbarer Warenwert.

Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen

Betäubungsmittel, geschützte Tier- und Pflanzenarten und einige andere Waren sind zur Einfuhr verboten. Bestimmte Waren können nur beschränkt oder mit einer speziellen Bewilligung über die Grenze gebracht werden, z.B. Waffen. Informationen dazu finden Sie unter:

Spezialfall vorübergehende Einfuhr

Weitere Informationen zum Thema Einfuhr per Post oder Kurierdienst:

Allgemeines und Verfahren:

Nach Produktarten:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/interneteinkauf--post--und-kuriersendungen/einfuhr-in-die-schweiz.html