Beschwerde gegen die Zollveranlagung
Jede Sendung aus dem Ausland muss beim Schweizer Zoll zur Veranlagung angemeldet (verzollt und versteuert) werden. Im Post- und Kurierverkehr übernimmt der Transporteur (z.B. DHL, UPS, die Post usw.) diese Aufgabe. Er erstellt die Zollanmeldung gestützt auf die Angaben des Absenders. Aufgrund dieser Zollanmeldung wird die Sendung veranlagt, d.h. Zoll- und Mehrwertsteuer werden (i.d.R. dem Empfänger) in Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: Empfangen von Briefen und Paketen.
Sind Sie mit der Veranlagungsverfügung nicht einverstanden? So beschweren Sie sich richtig.