Ausfuhr

Schweizer Brennereien und Betrieben, welche Spirituosen und alkoholhaltige Lebensmittel exportieren, wird bei der Ausfuhr die fiskalische Belastung zurückerstattet.

In der Regel werden die Spirituosen über Speditionsfirmen exportiert. Diese kennt alle nötigen Formalitäten, die es zu beachten gilt.

Wer selber Spirituosen exportieren will, informiert sich betreffend Exportformalitäten am besten über die Rubrik Waren anmelden für Firmen oder Privatpersonen.

Einstufungsanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte

Seit 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für die Einstufung von Spirituosen und alkoholhaltigen Produkten, die der Alkoholgesetzgebung unterstellt sind. Link

Rückerstattung der Spirituosensteuer

Bei der Ausfuhr kann die fiskalische Belastung (bereits entrichtete Spirituosensteuer) zurückerstattet werden. Dafür müssen Sie die Ausfuhrpapiere, die Lieferantenrechnung und das Rückerstattungsgesuch beim Bereich Alkohol des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit einreichen.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/alcohol/spirituosen_export.html