Schweizer Brennereien und Betrieben, welche Spirituosen und alkoholhaltige Lebensmittel exportieren, wird bei der Ausfuhr die fiskalische Belastung zurückerstattet.
In der Regel werden die Spirituosen über Speditionsfirmen exportiert. Diese kennt alle nötigen Formalitäten, die es zu beachten gilt.
Wer selber Spirituosen exportieren will, informiert sich betreffend Exportformalitäten am besten über die Rubrik Waren anmelden für Firmen oder Privatpersonen.
Einstufungsanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte
Seit 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für die Einstufung von Spirituosen und alkoholhaltigen Produkten, die der Alkoholgesetzgebung unterstellt sind. Link
Rückerstattung der Spirituosensteuer
Bei der Ausfuhr kann die fiskalische Belastung (bereits entrichtete Spirituosensteuer) zurückerstattet werden. Dafür müssen Sie die Ausfuhrpapiere, die Lieferantenrechnung und das Rückerstattungsgesuch beim Bereich Alkohol des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit einreichen.