Einfuhr

Firmen 

Einfuhrbewilligung

Für den Import von Spirituosen braucht es keine Einfuhrbewilligung.

Tarifanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte

Für Einstufungsanfragen von Importeuren oder Produzenten, die Spirituosen oder alkoholhaltige Produkte ein- oder ausführen wollen, erteilt das ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verbindliche Zolltarifauskünfte.

Gebühren

Beim Import von Spirituosen müssen folgende Gebühren entrichtet werden:

Spirituosensteuer:  Diese Steuer wird entweder dem Zollkonto des Importeurs oder der Speditionsfirma belastet. Wer kein Zollkonto hat, bezahlt den Betrag direkt an der Zollstelle bar oder mittels Kreditkarte.

Mehrwertsteuer: wird zusammen mit der Alkoholsteuer erhoben.

Zollgebühren: ob Sie solche überhaupt entrichten müssen und wie hoch sie ausfallen, hängt von den Ländern ab, aus welchen Sie die Spirituosen importieren.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.tares.ch / Eintreten / Weiter / Tarifübersicht / IV / 22 / 2208 / zutreffende Rubrik auswählen / Button links der Tarifnummer anklicken, um die Details anzusehen.

Privatpersonen 

Steuerfreier Import

Im Reisendenverkehr können alkoholische Getränke in folgenden Mengen steuerfrei eingeführt werden (sogenannte Freigrenze):

  • 5 Liter bis 18 % vol.
  • 1 Liter über 18 % vol. 

Dieser abgabenfreie Reiseproviant wird Personen ab 17 Jahren pro Tag zugestanden. Auf diese Weise importierte Spirituosen sind nur für den Eigengebrauch und dürfen nicht verkauft werden.

Wenn Sie mehr als diese Menge importieren wollen, müssen Sie die gleichen Gebühren entrichten, wie sie für gewerbliche Zwecke erhoben werden.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/alcohol/spirituosen_import.html