Firmen
Einfuhrbewilligung
Für den Import von Spirituosen braucht es keine Einfuhrbewilligung.
Tarifanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte
Für Einstufungsanfragen von Importeuren oder Produzenten, die Spirituosen oder alkoholhaltige Produkte ein- oder ausführen wollen, erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verbindliche Zolltarifauskünfte.
Gebühren
Beim Import von Spirituosen müssen folgende Gebühren entrichtet werden:
Spirituosensteuer: Diese Steuer wird entweder dem Zollkonto des Importeurs oder der Speditionsfirma belastet. Wer kein Zollkonto hat, bezahlt den Betrag direkt an der Zollstelle bar oder mittels Kreditkarte.
Mehrwertsteuer: wird zusammen mit der Alkoholsteuer erhoben.
Zollgebühren: ob Sie solche überhaupt entrichten müssen und wie hoch sie ausfallen, hängt von den Ländern ab, aus welchen Sie die Spirituosen importieren.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.tares.ch / Eintreten / Weiter / Tarifübersicht / IV / 22 / 2208 / zutreffende Rubrik auswählen / Button links der Tarifnummer anklicken, um die Details anzusehen.