Einstufungsanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte

Einstufungsanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Erzeugnisse OHNE Tarifanfragen

Für Spirituosen und alkoholhaltige Erzeugnisse kann beim BAZG eine alkoholrechtliche Einstufungsauskunft beantragt werden.

Einstufungsauskünfte können mit dem Formular «Auskunft über die Einstufung gemäss Alkoholgesetz» mit den verlangten Unterlagen via E-Mail an einstufung@bazg.admin.ch gesandt werden. Bitte vermerken Sie den Betreff «Einstufungsanfrage».

Die Antragsstellenden sind verpflichtet, alle erforderlichen Angaben, einschliesslich solcher, die eine Laboranalyse erfordern vor dem Einsenden der Einstufungsanfragen zu liefern. Falls Muster erforderlich sind, wird das BAZG diese bei Bedarf nachfordern.

Sofern die erforderlichen Angaben vollständig sind, erfolgt die Auskunft in der Regel innert 20 Tagen.

In rechtlicher Hinsicht stellen schriftliche Einstufungsauskünfte keine Verfügungen dar. Sie enthalten daher keine Rechtsmittelbelehrung und sind nicht beschwerdefähig.

 

Einstufungsanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Erzeugnisse MIT Tarifanfragen

Wird von Antragsstellenden die Spirituosen oder alkoholhaltige Erzeugnisse ein- oder ausführen wollen, zusätzlich zu einer alkoholrechtlichen Einstufungsauskunft auch eine Tarifauskunft gewünscht, kann beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden. Sofern die erforderlichen Angaben vollständig sind, erfolgt die Auskunft in der Regel innert 40 Tagen.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

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