Tarifanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte
Für Einstufungsanfragen von Importeuren oder Produzenten, die Spirituosen oder alkoholhaltige Produkte ein- oder ausführen wollen, erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG verbindliche Zolltarifauskünfte.
Einstufungsanfragen für im Inland hergestellte Spirituosen und alkoholhaltige Produkte
Für im Inland hergestellte Spirituosen und alkoholhaltige Produkte, die ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt sind, kann beim Bereich Alkohol (ALKO) des BAZG eine Einstufungsauskunft beantragt werden.
Solche Auskünfte beinhalten keinerlei zolltarifarische Einteilungen und sind nicht für Waren zu stellen, die für den Export oder für den Import bestimmt sind.
Einstufungsauskünfte werden grundsätzlich nur auf Basis der eingereichten Angaben erteilt und können mit dem Formular «Auskunft über die Einstufung gemäss Alkoholgesetz» mit den verlangten Unterlagen direkt an die Sektion Spirituosensteuer via E-Mail (alkohol@bazg.admin.ch) gesandt werden. Bitte vermerken Sie den Betreff «Einstufungsanfragen».
Es ist Sache der Herstellerin oder des Herstellers, die notwendigen Laboranalysen vor dem Einsenden der Einstufungsanfragen durchzuführen zu lassen. Auf das Einsenden von Mustern und Proben an ALKO ist zu verzichten. Falls Muster erforderlich sind, werden diese bei Bedarf nachgefordert.
In rechtlicher Hinsicht stellen schriftliche Einstufungsauskünfte keine Verfügungen dar. Sie enthalten daher keine Rechtsmittelbelehrung und sind nicht beschwerdefähig.
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
- Tel.
- +41 58 462 65 00
- Fax
- +41 58 463 18 28