Wie es der Name bereits sagt: Eine Zollbefreiung bezweckt die Befreiung von Zöllen bei der Einfuhrveranlagung, aber nicht in allen Fällen von der Mehrwertsteuer.
Informationen zu Ursprung und Freihandel finden Sie unter folgendem Link: Freihandelsabkommen, Ursprung.
Abgabenfreier Warenverkehr
Das Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20; Art. 53) regelt die Bedingungen, unter denen die Einfuhr bestimmter Waren von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Abgabenfrei bedeutet, dass Sie für diese Waren weder Zölle und andere Abgaben noch die Mehrwertsteuer bezahlen. Dies betrifft zum Beispiel Warenmuster. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: