Inländische Rückwaren (Rücksendung)

Das sind Waren, die aus der Schweiz ins Ausland ausgeführt worden sind und wieder zurückgeschickt werden. Sie können zollfrei wiedereingeführt werden, wenn sie im Ausland nicht verändert worden sind. Reiner Gebrauch gilt nicht als Veränderung.

Sind die Waren im Ausland verändert worden, sind sie bei Wiedereinfuhr nur zollfrei, wenn bei ihrer Verarbeitung im Ausland ein Mangel aufgetreten ist.

Grundsätzlich müssen die Waren zum ursprünglichen Versender in der Schweiz zurückgehen. Andernfalls können sie nur innert der Frist von fünf Jahren seit der Ausfuhr zollfrei wiedereingeführt werden.

Vorgehen

Die zollfreie Einfuhr müssen Sie in der Einfuhranmeldung beantragen.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie R-18-04 (PDF, 239 kB, 15.10.2024) und im Merkblatt 18.85 (PDF, 277 kB, 01.01.2022).

Beispiel

Sie haben Ersatzteile nach Deutschland geliefert, jedoch handelt es sich um eine falsche Lieferung. Die Ersatzteile werden Ihnen vom deutschen Abnehmer zurückgeschickt.

Rücksendung ins Ausland

Für ausländische Rückwaren (Waren, die Sie aus dem Ausland erhalten haben und wieder dorthin zurückschicken) folgen Sie dem Link: Ausländische Rückwaren.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/befreiungen-verguenstigungen-und-zollpraeferenzen_einfuhr/zollfreier-warenverkehr--zollbefreiungen-/inlaendische-rueckwaren--ruecksendung-.html